Aktenvernichter - wirkungsvoll und datenschutzkonform


Aktenvernichter sind eine einfach umzusetzende Maßnahme, um den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen.

Insbesondere in Bereichen wo täglich mit sensiblen Daten in Papierform gearbeitet wird, sollte ein Aktenvernichter zur Hand sein. Arztpraxen, Rechtsanwälte oder die Personalabteilung sind nur einige Beispiele, bei denen sensible Daten in Papierform regelmäßig der Vernichtung zugeführt werden sollten.

Wir empfehlen grundsätzlich Aktenvernichter, die mindestens der Sicherheitsstufe P-4 (Partikelschnitt) entsprechen. Die Sicherheitsstufen orientieren sich an der Zerkleinerungsstufe des Papiers und sind in der DIN 66399-2 (ab 2012) definiert. Der Partikelschnitt sorgt dafür, dass das Papier nicht nur längs, sondern auch waagerecht geschnitten wird. Der Aufwand, die zerstörten Dokumente aus einem vernichteten Papierstapel wieder zu reproduzieren, steigt damit erheblich.

Aktenvernichter mit der Sicherheitsstufe sind bereits für wenige hundert Euro erhältlich. Oftmals können diese Geräte nicht nur Papier, sondern auch (Kredit-)karten und CDs vernichten.

An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass neben Aktenvernichtern auch Dienstleister die Entsorgung von sensiblen Daten in Papierform anbieten. In diesen Fällen stellt der Dienstleister in der Regel einen abgeschlossenen Behälter. Angelehnt an das Prinzip eines Briefkastens, kann dort Papier zugeführt, aber nicht entnommen werden. Die Behälter werden regelmäßig abgeholt und der Inhalt Datenschutzkonform vernichtet. Die meisten Dienstleister bieten auch einen Beleg als Nachweis für die sachgemäße Vernichtung. In jedem Fall sollten diese Belege als Nachweis aufbewahrt werden.

Die Vernichtung von personenbezogenen Daten in Papierform stellt eine einfach umzusetzende und wirkungsvolle Maßnahme dar, um Datenschutz im Sinne der DSGVO umzusetzen.

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