Der Europäische Gerichtshof (Az. C-673-17) hat Anfang Oktober 2019 geurteilt, dass voreingestellte Einwilligungen für Cookies auf Webseiten unzulässig sind.
Die bei der Urteilsbegründung verwendete Argumentation gibt uns Erkenntnisse zur Erwartungshaltung des Gesetzgebers
Weiter